Die finale Umbau der Medizinakte ist durch die Umgestaltung der Verordnungen ab PATFAK 6.2 nun abgeschlossen.
Die neu gestalteten Verordnungen bieten neben der gewohnten PATFAK-Optik, die bei den Verordnungen bisher noch nicht angepasst war, und den damit verbundenen Möglichkeiten, sich die Optik durch passendes Ein- und Ausblenden von Spalten, Sortieren und Gruppieren auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen, aber auch völlig neue Funktionen.
Anwender*innen, die ausschließlich in der Medizinakte gearbeitet haben, in der bisher das Einblenden von Spalten, das Sortieren und Gruppieren nicht möglich war, sollten sich vorab mit den Grundlagen der PATFAK-Bedienung vertraut machen. Dieses Basiswissen ist Grundvoraussetzung für die Bedienung nach dem Update.
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Informieren Sie die Mitarbeitenden.
Durch den Umbau gibt es optische und struktuelle strukturelle Anpassungen. Arbeitsabläufe werden sich daher ändern.
Fehlerhafte Bedienungen, wie z.B. das Dokumentieren von Aktionen an Eigenmedikationen oder der Abruf von aufenthaltsübergreifenden Bedarfsmedikationen, aber auch das Anpassen von Verordnungen, bei denen nicht nur Rechtschreibfehler, sondern auch Dosierungen angepasst wurden, sind nicht mehr möglich. Das führt auch dazu, das bisherige Fehlbedienungen nun sichtbar sind.
Der Umbau ist nicht nur eine technische Anpassung, die notwendig ist und dem Zeitgeist entspricht und auch die Benutzerfreundlichkeit gewährleistet, sondern durch die Verfügbarkeit neuer, zusätzlicher Optionen und das Erlernen neuer Arbeitsabläufe ist das Thema auch emotional besetzt. Überlassen Sie daher die Kolleg*innen nicht sich selbst.
Nach dem Update müssen Berechtigungen geprüft werden.
Da auch die Drucke in der Medizinakte erneuert werden, haben Sie keinen Zugriff auf alte Druckvorlagen der Medizinakte. Haben Sie sich also eigene Drucke erstellt, stehen diese nach dem Update nicht zur Verfügung. Selbstverständlich liefern wir Ihnen z.B. eine Stellliste, das Notfallblatt usw. als Standard aus.
Ab dem Tag, an dem das Update eingespielt wird, sind Aktionen für die Verordnungen fällig. Vermeintlich bereits erledigte Aufgaben (z.B. das Stellen von Medikation und/oder das Vereinbaren eines Termins für ein Konsils) werden in den Abrufen als Aufgaben angezeigt und müssen dokumentiert werden. Informationen werden somit anders und verbindlicher bestätigt.
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