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Die Akten der Aufenthalte werden in PATFAK pro Fall geführt. Eine Person kann also durchaus mehrere Akten haben. Diese Akten können und sollten miteinander verbunden werden, so ist sichergestellt das , dass ‘Auswertung nach Personen’ korrekt ausgegeben wird, in Datensammlungen die Fälle zusammenhängen und korrekt dargestellt werden und auch im Programm selbst erleichtert einen eine Verknüpfung der Fälle das Arbeiten. In unterschiedlichen Modulen, wie der Verlaufsdokumentation im Kalender, dem Dokumentenmanager oder dem Berichtswesen, ist ein Zugriff auf die Informationen der verbunden verbundenen Akten schnell und einfach möglich.
Es gibt zwei Wege Akten miteinander zu verbinden.
Zusammenführen von Akten bei der
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Neuanlage
Möchten Sie einen Aufenthalt nochmals anlegen, wählen Sie den Aufenthalt aus, aus dem Sie heraus einen neuen Fall erstellen möchten und wählen Sie im Multifunktionsmenü ‘Aufenthalte unter ‘PATFAK - Neu’ je nachdem ob Sie einen geplanten oder aktuellen Fall anlegen möchten ‘Geplanten , ‘Geplanter Aufenthalt aus XXX’ oder Aktuellen Aktueller Aufenthalt aus XXX'.
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Nutzen Sie einen eine PATFAK-Installation mit mehreren Mandanten, so ist diese eine Neuanlage mit Datenübernahme auch aus einem anderen Mandanten möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Artikel Datenübernahme aus anderem Mandant ebenfalls möglich.
Beim Speichern des neuen Aufenthalts bestätigen Sie die Fragen Frage, ob die Aufenthalte zusammengeführt werden sollen.
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Nun die Sie die Akten miteinander Verbunden verbunden und werden als eine Person geführt.
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Zusammenführen von Akten nach der
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Neuanlage
Sie können auf der Lasche ‘Aufenthalte’ alle verknüpften Akten einsehen, die Verknüpfungen wieder lösen oder über den Button ‘Neu anlegen’ auch im nachhinein Nachhinein noch Akten verbinden.
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Bitte beachten Sie das , dass Akten nur verbunden werden sollten, wenn Sie es sich wirklich im die gleiche um dieselbe Person handelt. Aus diesem Grund können nur Akten verbunden werden, bei denen Geburtsdatum und Vorname identisch ist.