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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In PATFAK müssen einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.

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Beachten Sie bitte, dass DRV Bund, alle anderen DRVen sowie die Krankenkassen jeweils einem eigenen §301-Format zugewiesen sind. (FAQ-Artikel? z.B. welches §301-Format ist auszuwählen?)

‘Aufnahmemeldung nur nach Bewilligung versenden’: solange einem Aufenthalt keine elektronische Bewilligung in ‘Akte - §301-Meldungen’ zugeordnet ist, kann keine Aufnahmemeldung erzeugt werden, da diese ausgegraut dargestellt wird. (FAQ-Artikel? z.B. Ich kann keine Aufnahmemeldung erzeugen/senden, bzw. Aufnahme ist ausgegraut?)

‘Rechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden’: solange zu einem Aufenthalt keine Aufnahmemeldung erzeugt wurde, ist der Versand einer Rechnung über den elektr. Datenaustausch nicht möglich. Das bedeutet, in sowohl in ‘Abrechnung - Fakturierung’, als auch ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ ist das jeweilige Druckersymbol für den §301-Versand ausgegraut. (FAQ-Artikel? z.B. Ich kann keine Rechnung für §301 erzeugen/senden, bzw. §301 Drucker ist ausgegraut?)

‘Arbeitsfähigkeit bei Entlassung auf Regeln der KK prüfen’: hiermit ist es möglich, die §301-Format- bezogene Prüfung auf die jeweils zulässigen Arbeitsfähigkeiten (je nach dem Aufenthalt zugewiesenen Leistungsträger) an- bzw. auszuschalten.

Auf der Karteikarte ‘Host-Verbindung’ werden - wenn das Redline Data Host System genutzt wird - die entsprechenden Daten zur Kommunikation eingetragen. Über den Button ’Prüfen' ist es möglich, den Verbindungsstatus zu ermitteln. (FAQ-Artikel? z.B. Was bedeutet ‘Redline Data Host System’ ?)

Nachfolgenden Informationen finden Sie unter §301 Konfiguration der Leistungsträger, §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel und §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen.