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Die evidenzbasierten Therapiemodule, ETM, können ausgewertet werden, um zu prüfen, ob Sie die Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung erfüllen. Es gibt die Möglichkeit einer aufenthaltsübergreifenden Auswertung sowie einer aufenthaltsspezifischen Auswertung. Die Steuerung, ob die Daten für die Indikation Alkoholabhängigkeit in das ETM 05a oder ETM 05b gezählt werden, erfolgt durch die Eintragung in der Basisdoku im KDS-F im Feld '2.3.7.1 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn'. Damit wird gesteuert, ob der Aufenthalt als 'arbeitslos' oder als 'mit Arbeit' bzw. 'nicht erwerbstätig' gezählt wird. ACHTUNG: Aufenthalte, für die dieses Feld nicht ausgefüllt wurde, werden zu der Gruppe 'mit Arbeit’ gezählt.

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Die angezeigte Tabelle lesen Sie wie folgt: Die einzelnen ETMs (ETM01 - ETM13) werden zeilenweise angezeigt. Welche KTLs in den einzelnen ETMs gezählt werden, können Sie in den 'Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit' oder 'Reha-Therapiestandards Depressive Störungen' der Deutschen Rentenversicherung nachlesen. Aufenthalte, die mindestens 100% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'grünen Spalte' gezählt. Aufenthalte, die mehr als 67% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'gelben Spalte' gezählt. Aufenthalte, die weniger als 67% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der ‘roten Spalte' gezählt. Aufenthalte, die keine Leistungen in diesem ETM erhalten haben, werden in der 'grauen Spalte' gezählt. Für die Erfüllung des Reha-Therapiestandards sind die Prozentzahlen der ‘grünen Spalte' mit den Prozentzahlen in der Spalte 'Soll - Anteil' zu vergleichen. Die Prozentzahlen der 'grünen Spalte' sollten mindestens gleich, besser etwas höher ausfallen als in der Spalte  'Soll - Anteil'. In der Spalte 'QP' werden die Qualitätspunkte angezeigt. In der Spalte 'QP abs.’ (Qualitätspunkte absolut) werden die Qualitätspunkte ausgewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung verwendet in ihrer Auswertung zur Therapeutischen Versorgung (KTL) ein 100-Punkte-System. Die KTL-Bewertungszahlen werden in indikationsspezifische Zielkorridore unterteilt. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie im Artikel KTL-DRV - Zielkorridore. Die Qualitätspunkt berechnen sich wie folgt: ((Fälle aus der Spalte grün * 100) + (Fälle aus der Spalte gelb * 50)) / Spalte Anteil.

Das ETM05a und ETM05b wird rechnerisch als ein Qualitätspunkt betrachtet, so dass die Summe aus beiden Qualitätspunkten max. 100 ergeben kann. Die anteiligen Qualitätspunkte dieser beiden ETM’s können Sie aus der Spalte ‘QP anteil.’ ablesen.

Auswertung pro Aufenthalt:

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