Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In PATFAK müssen einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.
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‘Aufnahmemeldung nur nach Bewilligung versenden’: solange einem Aufenthalt keine elektronische Bewilligung in ‘Akte - §301-Meldungen’ zugeordnet ist, kann keine Aufnahmemeldung erzeugt werden, da diese ausgegraut dargestellt wird. (FAQ-Artikel? z.B. Ich kann keine Aufnahmemeldung erzeugen/senden, bzw. Aufnahme ist ausgegraut - Artikel ist erstellt)
‘Rechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden’: solange zu einem Aufenthalt keine Aufnahmemeldung erzeugt wurde, ist der Versand einer Rechnung über den elektr. Datenaustausch nicht möglich. Das bedeutet, in sowohl in ‘Abrechnung - Fakturierung’, als auch ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ ist das jeweilige Druckersymbol für den §301-Versand ausgegraut. (FAQ-Artikel? z.B. Ich kann keine Rechnung für §301 erzeugen/senden, bzw. §301 Drucker ist ausgegraut - Artikel ist erstellt)
‘Arbeitsfähigkeit bei Entlassung auf Regeln der KK prüfen’: hiermit ist es möglich, die §301-Format- bezogene Prüfung auf die jeweils zulässigen Arbeitsfähigkeiten (je nach dem Aufenthalt zugewiesenen Leistungsträger) an- bzw. auszuschalten.
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