Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In PATFAK müssen einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.
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‘Arbeitsfähigkeit bei Entlassung auf Regeln der KK prüfen’: Hiermit ist es möglich, die §301-Format- bezogene Prüfung auf die jeweils zulässigen Arbeitsfähigkeiten (je nach dem Aufenthalt zugewiesenen Leistungsträger) an- bzw. auszuschalten.
‘Unterbrechungsmeldung nur nach Bewilligung versenden’: Einem Aufenthalt muss in ‘Akte - §301 Meldungen’ eine elektronische Bewilligung zugeordnet sein.Erst dann ist es möglich, den Zeitraum einer meldepflichtigen Unterbrechung per §301-Meldung zu übermitteln.
Auf der Karteikarte ‘Host-Verbindung’ werden - wenn das Redline Data Host System genutzt wird - die entsprechenden Daten zur Kommunikation eingetragen. Über den Button ’Prüfen' ist es möglich, den Verbindungsstatus zu ermitteln.
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