Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form.
Es müssen in PATFAK einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.
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In den Abrechnungsschlüsseln unter ‘Kataloge - Abrechnungsschlüssel' tragen Sie für die elektronische Übermittlung bei jedem Abrechnungsschlüssel (unabhängig ob ‘BEH‘ oder ‘NKO‘) den 'Entgeltschlüssel §301' ein.
Weiterführende inhaltliche Informationen zum Entgeltschlüssel erhalten Sie auf der Website https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/reha_einrichtungen/reha_einrichtungen.jsp (hier: Technische Anlage 3 - Schlüsselverzeichnis) bzw. bei Ihrem Leistungsträger.
Um den Entgeltschlüssel eintragen zu können, wählen Sie bitte den Punkt ‘gem. Eingabe‘. Abrechnungsschlüssel, die nicht gemeldet werden sollen, konfigurieren Sie mit dem Punkt 'nicht melden'. Haben Sie einen Abrechnungsschlüssel für den Abzug eines Eigenanteil, der ebenfalls elektronisch übermittelt werden soll, müssen Sie diesen Abrechnungsschlüssel mit dem Punkt 'Eigenanteil' konfigurieren.
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