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Bei verknüpften Aufenthalten ist es nun möglich, auch nach dem Anlegen der Neuanlage einer Akte noch Daten aus einem anderen Aufenthalt zu übernehmen. So kann zum Beispiel die Medizin-Akte Medizinakte ‘weitergeführt’ werden, auch wenn die Folgemaßnahme schon parallel zur ersten Maßnahme durch das §301 Verfahren angelegt wurde. Weitere Informationen finden Sie in Seit dem Update 6.4 können nun nachträglich Daten aus einem Voraufenthalt übernommen werden.
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