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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In PATFAK müssen einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.


Unter 'Administration - Mandanten Einstellungen' werden die dem Mandanten zugeordneten Einstellungen ausgeführt.

Auf der Lasche ‘Einrichtungsdaten’ hinterlegen Sie u.a. die Felder 'IK Nummer', 'Ort' und die 'Art der Einrichtung'.
Auf der Lasche 'Entlassbericht' sollten die Felder 'Abteilung Nummer' und 'BNR' (4 - bei selbst versichert oder 8 - familienversichert) vorbelegt werden. Diese Informationen werden in die Stammdaten des Aufenthaltes übergeben und können dort ggf. abgeändert werden. Für die elektronische Übermittlung des Unterzeichners im Entlassungsbericht, legen Sie die entsprechenden Unterzeichner in dem Feld 'Unterzeichner 301'. Für den Versand des E-Berichtes können so genannte Standardunterzeichner festgelegt werden.

Auf der Lasche ‘§301’ finden Sie weitere Konfigurationseinstellungen. Auf der Karteikarte ‘§301 Regeln’ werden grundsätzliche Sende- bzw. Prüfbedingungen zum jeweiligen §301 Format definiert.

‘Aufnahmemeldung nur nach Bewilligung versenden’ : solange einem Aufenthalt keine elektronische Bewilligung in ‘Akte - §301-Meldungen’ zugeordnet ist, kann keine Aufnahmemeldung erzeugt werden, da diese ausgegraut dargestellt wird.

Nachfolgenden Informationen finden Sie unter §301 Konfiguration der Leistungsträger, §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel und §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen.

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