Es kann nötig sein, die Inhalte einer Rechnung zu korrigieren. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten es hierzu in PATFAK gibt. Alle Arbeitsschritte werden ausschließlich in der Fakturierung durchgeführt.


Hierbei handelt es sich um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anwendung.

Allgemeine Hinweise:

1. Korrektur im laufenden Fakturierungszeitraum

1.1. Rechnung löschen und Erstellen einer neuen Rechnung

Diese Möglichkeit besteht nur, wenn die Fakturierung noch nicht abgeschlossen wurde. Wichtig: Die Löschung einer Rechnung ist nicht zu empfehlen, wenn diese bereits gebucht, bzw. versendet wurde.

Es kann zwingende Gründe geben, dass eine Rechnung nicht gelöscht werden darf. In solchen Fällen können Gutschriften für einzelne Posten oder die gesamte Rechnung und bei Bedarf eine neue Rechnung für die korrekten Posten erstellt werden. Beachten Sie hierzu sind die folgenden Ausführungen.

1.2 Teilweise Gutschrift ohne Erstellen einer neuen Rechnung

Beispiel: Sie stellen fest, dass Sie einem Leistungsträger Fahrtkosten doppelt in Rechnung gestellt haben. Sie möchten nun dem Leistungsträger eine Gutschrift über einen Posten 'Fahrtkosten’ gutschreiben:

1.3 Vollständige Gutschrift mit Erstellen einer neuen Rechnung

2. Korrektur bereits archivierter Rechnungen

2.1 Vollständige Gutschrift mit Erstellen einer neuen Rechnung

2.2 Vollständige Gutschrift mit Erstellen einer neuen Rechnung an einen anderen Leistungsträger

2.3 Teilweise Gutschrift und Erstellen einer neuen Rechnung

Korrektur von Rechnungen bei Nutzung des elektronischen Datenaustausch nach §301

3.1 §301 - Korrektur von nicht archivierten Rechnungen

Beispiel: Eine zuvor per §301 versendete Rechnung wurde mit einem Hinweis auf einen fehlerhaften Abrechnungsposten zurückgewiesen. Die Rechnung wurde in PATFAK noch nicht archiviert, befindet sich also noch in der Fakturierung.

Hinweis: Schreiben Sie in PATFAK die Rechnung gut. Da die Rechnung nicht vom Leistungsträger angenommen wurde, muss diese Gutschrift nicht per §301 versendet werden. Es ist ausreichend, die korrekte Rechnung an den Leistungsträger zu übertragen.

3.2 §301 - Korrektur von bereits archivierten Rechnungen

Beispiel: Eine Rechnung wurde zuvor vom Leistungsträger angenommen und soll nun mit einem rückwirkend veränderten Tagessatz an den Leistungsträger nachberechnet werden. Die Rechnung ist in PATFAK bereits archiviert.

Hinweis: Da Differenzgutschriften im elektronischen Datenaustausch zunehmend abgelehnt werden, ist eine vollständige Gutschrift und die Erstellung einer neuen Rechnung zu empfehlen. 

Wichtig: Erzeugen/Versenden Sie Gutschriften oder Rechnungen zum gleichen Aufenthalt und gleichem Leistungsträger unbedingt in größerem zeitlichem Abstand zueinander an den Leistungsträger.


Zu (*1) Besonderheit zur Löschung von Rechnungen

Zu (*2) Erstellen einer Rechnung/Gutschrift