Der bereits im Jahr 1992 eingeführte elektronische Datenaustausch nach § 301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form. In der sogenannten 'Datenübermittlungs - Rahmenvereinbarung' verständigte man sich auf ein einheitliches, für Leistungsträger (Rentenversicherungen und Krankenkassen) und Leistungserbringer gleichermaßen verbindliches Verfahren der Datenübermittlung.
Für die Ver- und Entschlüsselung der elektronischen Meldungen ist ein Schlüsselzertifikat notwendig, das durch das ITSG ausgestellt wird. Bei der Beantragung des Schlüsselzertifikates ist Ihnen Redline Data im Rahmen des 'Komplettpaketes für den elektronischen Datenaustausch' behilflich. Falls Sie den elektronischen Datenaustausch noch nicht beauftragt haben, melden Sie sich gern bei uns und wir schicken Ihnen ein entsprechendes Angebot. Nutzen Sie dazu unser Serviceportal.