Hier finden Sie eine der am häufigsten gestellten Fragen rund um PATFAK.


Muss eine Medikation abgesetzt werden, rufen Sie zuerst ‘Akte - Medizin - Verordnungen’ auf.

Wollen Sie die Medikation nur absetzen und keine Dosierungsänderung vornehmen, markieren Sie die abzusetzende Medikation und wählen Sie den Button ‘Absetzen’.

Sie erhalten folgende Meldung:

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Dadurch wird der Status der Verordnung auf ‘abgesetzt’ gesetzt und die Verordnung wird durchgestrichen. Beim Absetzen wir geprüft, ob für den heutigen Tag bereits Einzel-Verordnungen ausgeführt worden sind und es somit Aktionen an der Verordnung gibt.

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Im Abruf der Medikationen ('Medizin - Medikationen') werden alle Einzel-Verordnungen der abgesetzten Medikation durchgestrichen. Sobald die Mitarbeitenden, die für die Abfrage der Medikationen zuständig sind, das Absetzen zur Kenntnis genommen haben, markieren diese eine Einzel-Verordnung der angesetzten Medikation und klicken auf den Button ‘Absetzen bestätigen’. Damit sind im Abruf keine Einzel-Verordnungen der abgesetzten Medikation mehr sichtbar.

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