Die PATFAK app für Ihre Aufenthalte.

Es besteht die Möglichkeit, Ihren Aufenthalten aus dem PATFAK heraus Informationen zur Verfügung zu stellen. Die PATFAK app können Sie daher im Aufenthalts-Modus freigeben.


Die Konfiguration von PLINK findet unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - PLINK’ statt.

Karteikarte Allgemein

Über die Schieberegler bei ‘Kalender’ oder ‘Ausgangsbuch’ können Sie festlegen, ob diese in der App für die Aufenthalte sichtbar sind.

Karteikarte Ausgangsbuch

Mit dem Schieberegler ‘Ortungsdienst Pflicht’ legen Sie fest, ob die Aufenthalte bei Eingabe eines Ausgangs dem aktuellen Standort freigeben müssen (grün) oder nicht (weiß). Ist der Schieberegler deaktiviert kann ein Ausgang über die App immer eingegeben werden, egal ob sich der Aufenthalt auf dem Einrichtungsgelände befindet oder nicht. Ist der Schieberegler aktiviert, kann eine Eintragung des Ausgangs über die App nur erfolgen, wenn der Aufenthalt der Standortbestimmung (Push-Nachricht) zugestimmt hat und sich innerhalb des konfigurierten Ausgangspunktes befindet.

Bei 'Ausgangspunkt' hinterlegen Sie die Koordinaten Ihrer Einrichtung (Breitengrad und Längengrad) sowie den Radius in Metern, der Ihr Einrichtungsgelände umfasst, fest. Zur Bestimmung der Koordinaten können Sie Google Maps öffnen und einfach einen Rechtsklick auf die gewünschte Position ausführen, Breiten- und Längengrade stehen oben als Erstes. Beim Eintragen in PATFAK muss der Punkt durch ein Komma ausgetauscht werden. Über den Button ‘Neu anlegen’ können Sie Abwesenheitsgründe festlegen. Geben Sie im sich neu öffnenden Fenster dazu die entsprechende Bezeichnung für den Ausgang ein, z. B. Einkauf, Stadtausgang, externer Arzttermin und speichern Sie die Eingabe mit dem Button ‘Bestätigen’. Mit dem Button ‘Abbrechen’ brechen Sie Ihre Eingabe ab. Alle hinterlegten Abwesenheitsgründe können Sie unten in der Tabelle auslesen. Mit den Button ‘Bearbeiten’ oder alternativ mit einem Doppelklick können Sie bestehende Abwesenheitsgründe verändern. Mit dem Button ‘Löschen’ können Sie Abwesenheitsgründe entfernen.