Als Aufenthaltstage werden die Tage vom Aufnahmedatum bis einschließlich zum (geplanten) Entlassungsdatum automatisch gezählt.

Die Aufenthaltstage stehen z. B. an folgenden Stellen zur Verfügung:

 Für die automatische Berechnung der Aufenthaltstage gelten folgende Regeln:

Besonderheiten für ‘Art der Einrichtung = ganztägig ambulant’