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Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Datenaustausch haben wir für Sie im Artikel 'Elektronischer §301 elektronischer Datenaustausch §301' zusammengefasst.
Hier finden Sie eine Übersicht der Meldungen, die Sie von den Kostenträgern 'DRV Bund', allen weiteren 'Rentenversicherungen' und dem Kostenträger 'Krankenkasse' empfangen können, sowie die Auflistung der Meldungen, die Sie an diese Kostenträger versenden können:
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Nachfolgende Informationen finden Sie zudem in den Artikeln '§301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen', '§301 Meldungen aus der Akte erzeugen' und '§301 Unterbrechungsmeldung erzeugen '(interkurrente Erkrankung).