Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können verschiedene Meldungen aus PATFAK heraus erzeugen und an den Kostenträger übermitteln.
Vorausgehende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 elektronischer Datenaustausch und §301 Abs. 4 Pflichtfelder.
Im Versand der erzeugten Meldungen ist je nach verwendetem Meldeverfahren, dem §301-Format und der Einrichtungsart eine gewisse bestimmte Reihenfolge einzuhalten. Im Folgenden , um regelgerecht zu senden und Fehlerrückmeldungen zu vermeiden.
In der u.a. Grafik wird die typische Reihenfolge von Meldungen nach §301 Abs. 4 für die stationäre Reha Sucht dargestellt. Voraussetzung für die Aufnahme des Sendedialogs ist die Zuordnung einer elektronischen Bewilligung des Leistungsträgers.
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Beachten Sie dabei, dass je nach Leistungsträger nicht alle Meldungstypen verwendet werden dürfen. Eine Auflistung der zu verwendenden Meldungstypen finden Sie im Artikel §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger.
Nachfolgende Weiterführende Informationen zu den einzelnen Meldungstypen finden Sie unter hier §301 Meldungen empfangen und senden.erzeugen