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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können verschiedene Meldungen aus PATFAK heraus erzeugen und an den Kostenträger Leistungsträger übermitteln. Dabei wird

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Im Versand der erzeugten Meldungen ist je nach verwendetem Meldeverfahren, dem §301-Format und der Einrichtungsart eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um Fehlerrückmeldungen zu vermeiden.

In der u.a. Grafik wird die typische Reihenfolge von Meldungen nach §301 Abs. 4 für die stationäre und ganztägig ambulante Reha Sucht dargestellt. Voraussetzung für die Aufnahme des Sendedialogs in Richtung des Leistungsträgers ist die Zuordnung einer elektronischen Bewilligung.

Je nach Status des Aufenthaltes (GeplantGeplanter, AktuellAktueller, EhemaligEhemaliger) sind bestimmte Meldungen verwendbar. Im gestrichelten Bereich sind die Meldungen aufgeführt, die während einer minimalen Betreuungszeit verwendet werden (z.B. Aufnahme, 1 Tag Aufenthalt, Entlassung, Schlussrechnung). Unterhalb des gestrichelten Bereichs finden Sie weitere optionale Meldungen, die je nach Bedarf verwendet werden können. Beachten Sie dabei, dass je nach Leistungsträger nicht alle Meldungstypen verwendet werden dürfen.

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