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Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits muss der Kostenträger Leistungsträger des Aufenthaltes eine Krankenkasse sein. Des weiteren Weiteren muss die betreffende Rechnung zuvor mindestens einmal per DTA elektronischem Datenaustausch nach §301 versendet worden sein.
Suchen Sie unter ‘Abrechnung ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ Fakturierung’ die entsprechende Rechnung. Hierfür kann die Datums- und Namenssuche herangezogen werden. Klicken Sie die gefundene Rechnung doppelt an oder markieren Sie diese mit der Maus und klicken auf ‘Drucken’‘Drucken’. Klicken Sie anschließend auf das Druckersymbol ‘§‘§-301 Zahlungserinnerung’Zahlungserinnerung’. Damit wird die Zahlungserinnerung erzeugt.
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