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Aufnahme- und Entlassungstag werden als je 1 Tag gerechnetgezählt.
Jeder Tag wird gezählt (siehe u. g. Ausnahmen für ganztägig ambulante Einrichtungen)
Ist das geplante Entlassungsdatum nicht gefüllt sind die Aufenthaltstage = 0
Ist sowohl das geplante, als auch das tatsächliche Entlassungsdatum gefüllt wir für das Grid und die Freie Auswertung das tatsächliche Entlassungsdatum als Berechnungsgrundlage genutzt.
Besonderheiten für ‘Art der Einrichtung = ganztägig ambulant’
Wenn bei dem zugewiesenen Leistungsträger die 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, werden die als abrechnungsrelevant gekennzeichneten Feiertage bei der Zählung der Aufenthaltstage nicht gezählt.
Wenn bei dem zugewiesenen Leistungsträger weder die 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' noch 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, werden die abrechnungsrelevant gekennzeichneten Feiertage mitgezählt.Aufnahme- und Entlassungstag werden als je 1 Tag gerechnet.