Wird ein Aufenthalt mit der ‘Entlassart ‘Entlassungsart ‘= 'verlegt’ aus der Einrichtung entlassen, direkt in eine andere aufnehmende Institution verlegt und der Leistungsträger ist eine Krankenkasse/Ersatzkasse, ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.
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