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PATFAK Infothek
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    Kopie von §301 Entlassung durch Verlegung

    Kopie von §301 Entlassung durch Verlegung

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    • Matthias Sonnenburg
    • Anja Hillner
    Owned by Matthias Sonnenburg
    Last updated: Mai 27, 2025 by Anja Hillner

    Wird ein Aufenthalt mit der ‘Entlassungsart’ = ‘verlegt’ aus der Einrichtung entlassen, direkt in eine andere aufnehmende Institution verlegt und ist die 'Leistungsträgerart’ des Leistungsträgers eine Krankenkasse/Ersatzkasse, so ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.


    Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.

    Die Krankenkasse/Ersatzkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein.

    Es gibt in PATFAK zwei Möglichkeiten, die aufnehmende Institution anzulegen:

    • Ärzte Krankenhäuser

    Unter ‘Adressen - Ärzte Krankenhäuser' tragen Sie das Institutionskennzeichen unter 'Betriebsstätten-Nr./IK Nr.' ein. Haken sie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) an.

    • Vermittler

    Die Vermittler werden unter ‘Adressen - Vermittler' eingetragen. Stellen Sie in den Basisdaten den Schieberegler ‘aufnehmende Institution’ auf 'grün’ und tragen Sie unter 'IK’ das zutreffende Institutionskennzeichen ein.


    Wird der Aufenthalt nun unter Verwendung der Entlassungsart 'verlegt' entlassen und die §301-Meldung 'Entlassung' erzeugt, erfolgt beim Anklicken des Buttons 'Senden' die Aufforderung zur Eingabe des 'IK der aufnehmenden Institution'.

    Über das Anklicken des Fragezeichens können Sie nun aus der Liste der angelegten Einrichtungen die aufnehmende Institution auswählen und bestätigen. Eine manuelle Eingabe ist ebenfalls möglich. Die §301-Meldung wird anschließend erzeugt.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen empfangen und senden

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