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Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger, §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.
Die Krankenkasse/Ersatzkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein. Es gibt in PATFAK zwei Möglichkeiten, die aufnehmende Institution anzulegen.:
Ärzte Krankenhäuser
Unter ‘Adressen - Ärzte Krankenhäuser' tragen Sie das Institutionskennzeichen unter 'Betriebsstätten-Nr./IK Nr.' ein. Haken sie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) an.
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Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen empfangen und senden und §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen.