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Schlüssel

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Es gibt in PATFAK zwei Möglichkeiten, die aufnehmende Institution anzulegen.

  • Ärzte Krankenhäuser

Unter ‘Adressen - Ärzte Krankenhäuser' tragen Sie das Institutionskennzeichen unter 'Betriebsstätten-Nr./IK Nr.' ein. Haken sie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) an.

  • Vermittler

Die Vermittler werden unter ‘Adressen - Vermittler' eingetragen. Stellen Sie in den Basisdaten den Schieberegler ‘aufnehmende Institution’ auf 'grün’ und tragen Sie unter 'IK’ das zutreffende Institutionskennzeichen ein.

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Über das Anklicken des Fragezeichens können Sie aus einer Liste aus den unter 1. bzw. 2. angelegten Einrichtungen die aufnehmende Institution auswählen und bestätigen. Eine manuelle Eingabe ist ebenfalls möglich. Die §301-Meldung wird anschließend erzeugt.

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