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Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger, §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.
Die Krankenkasse/Ersatzkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein. Es gibt in PATFAK zwei Möglichkeiten, die aufnehmende Institution anzulegen:
Ärzte Krankenhäuser
Unter ‘Adressen - Ärzte Krankenhäuser' tragen Sie das Institutionskennzeichen unter 'Betriebsstätten-Nr./IK Nr.' ein. Haken sie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) an.
Vermittler
Die Vermittler werden unter ‘Adressen - Vermittler' eingetragen. Stellen Sie in den Basisdaten den Schieberegler ‘aufnehmende Institution’ auf 'grün’ und tragen Sie unter 'IK’ das zutreffende Institutionskennzeichen ein.
Wird der Aufenthalt nun unter Verwendung der Entlassungsart 'verlegt' entlassen und die §301-Meldung 'Entlassung' erzeugt, erfolgt beim Anklicken des Buttons 'Senden' die Aufforderung zur Eingabe des 'IK der aufnehmenden Institution'.
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