...
Darüber hinaus steht Ihnen bei der Neuanlage von Verordnungen, wenn bereits Verordnungen angelegt sind, beim Klick auf den Button ‘Neu anlegen’ unter der Auswahl der Verordnungsarten das Kopieren der markierten Verordnung zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Option, erhalten Sie die Abfrage, ob die markierte Verordnung sofort abgesetzt werden soll. Diese Die Anfrage kann bestätigt oder verneint werden. Die kopierte Verordnung öffnet sich mit genau den Einstellungen, die in der Ursprungsverordnung gesetzt waren. Nun können Sie alles, bis auf die ‘Gruppierung’ anpassen.
...
Bei der Neuanlage von klassischen ‘Verordnungen', Medikationen’ und ‘Konsilen’ mittels einer Verordnungsvorlage sind je nach Verordnungsart nur eine Reihe von Feldern eingeblendet und bearbeitbar. Ausgegraute Felder können nicht bearbeitet werden. Welche Felder angezeigt werden, wurde in den Verordnungsvorlagen für jede Leistung definiert. Hinweise zur Konfiguration finden Sie im Artikel Verordnungsvorlagen.
...
Sie haben zudem die Möglichkeit, auf die ‘Rote Liste’ zuzugreifen. Nutzen Sie hierzu den Button ‘Rote Liste’. Die in der ‘Leistung’ im Feld ‘Wirkstoff’ eingetragene Bezeichnung wird bei Verwendung der ‘Roten Liste’ direkt an den Browser übergeben.