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Für die Abrechnung des TI-Zuschlages mit den Krankenkassen ist es erforderlich einen neuen ‘Abrechnungsschlüssel’ mit dem ‘Text’ "TI-Zuschlag" anzulegen. Die GKV und Landwirtschaftliche Alterskasse haben folgenden ‘Entgeltschlüssel' festgelegt: 99051492. , dem ‘Entgeltschlüssel’ 99051492 und dem vereinbarten Betrag anzulegen. Für die Abrechnung mit 'Abrechnungsgruppen‘Abrechnungsgruppen' ist es erforderlich den neue angelegten 'Abrechnungsschlüssel’ TI-Zuschlag ‘Abrechnungsschlüssel’ “TI-Zuschlag” den entsprechenden 'Abrechnungsgruppen' hinzuzufügen. Beachten Sie aber dabei, dass sich die geänderte Abrechnungsgruppe direkt auf den nächsten Abrechnungslauf auswirkt. Je nach Vereinbarung kann es erforderlich sein 'Abrechnungsgruppen’ mit Pflegesatz, allerdings mit oder ohne 'Abrechnungsschlüssel’ TI-Zuschlag anzulegen.