FAQ - Abrechnung des Telematikinfrastruktur-Zuschlages
Laut Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erhalten Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Telematikinfrastruktur-Zuschlag (TI-Zuschlag), der im Rahmen der Pflegekostenabrechnung abgerechnet werden kann.
Die Deutsche Rentenversicherung erwartet die Abrechnung des TI-Zuschlages zusammen mit den Pflegekosten als ein Betrag und nicht als gesonderte Position auf der Rechnung.
Die GKV, die Landwirtschaftliche Alterskasse und die PKV erwarten die Abrechnung des TI-Zuschlages als gesonderte Position auf der Rechnung. Für die GKV und die Landwirtschaftliche Alterskasse soll der Entgeltschlüssel 99051492 für den TI-Zuschlag verwendet werden.
Um diese unterschiedlichen Anforderungen in der Abrechnung/Fakturierung umzusetzen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Verwenden Sie für die DRV und die Krankenkassen bereits unterschiedliche ‘Abrechnungsschlüssel’, so können Sie den/die betroffenen ‘Abrechnungsschlüssel’ für die DRV zum Bearbeiten aufrufen und den eingetragenen 'Tagessatz' um den Betrag für den TI-Zuschlag erhöhen.
Beachten Sie aber dabei, dass sich der geänderte Betrag direkt auf den nächsten Abrechnungslauf auswirkt.
Wenn Sie keine separaten 'Abrechnungsschlüssel’ für die DRV verwenden, ist es erforderlich, neue ‘Abrechnungsschlüssel’ und ggf. auch neue ‘Abrechnungsgruppen’ anzulegen.
Für die Abrechnung des TI-Zuschlages mit den Krankenkassen ist es erforderlich, einen neuen ‘Abrechnungsschlüssel’ mit dem ‘Text’ ‘TI-Zuschlag’, dem ‘Entgeltschlüssel’ '99051492’ und dem vereinbarten Betrag anzulegen.
Für die Abrechnung mit ‘Abrechnungsgruppen' ist es erforderlich, den neu angelegten ‘Abrechnungsschlüssel’ 'TI-Zuschlag’ den entsprechenden 'Abrechnungsgruppen' hinzuzufügen. Beachten Sie aber dabei, dass sich die geänderte Abrechnungsgruppe direkt auf den nächsten Abrechnungslauf auswirkt.
Je nach Vereinbarung kann es erforderlich sein, 'Abrechnungsgruppen’ mit Pflegesatz, allerdings mit oder ohne 'Abrechnungsschlüssel’ TI-Zuschlag anzulegen.