Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Ist Für eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.Vorausgehende im Fakturierungsarchiv befindliche Rechnung kann per elektronischem Datenaustausch eine Zahlungserinnerung an den Leistungsträger gesendet werden.

...

Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits muss der Leistungsträger des Aufenthaltes eine Krankenkasse sein. Des Weiteren muss die betreffende Rechnung zuvor mindestens einmal per elektronischem Datenaustausch nach §301 versendet worden sein.

Suchen Sie unter ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ die entsprechende Rechnung. Hierfür kann die Datums- und Namenssuche herangezogen werden. Klicken Sie die gefundene Rechnung doppelt an oder markieren Sie diese und klicken auf ‘Drucken’. Klicken Sie anschließend auf das Druckersymbol ‘§-301 Zahlungserinnerung’. Damit wird die Zahlungserinnerung erzeugt.

Ergänzende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.Möchten Sie eine elektronische Meldung an den Leistungsträger übermitteln, gehen Sie bitte in der Akte Der Leistungsträger ist eine Krankenkasse (ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglich). Die betreffende Rechnung ist archiviert und bereits einmal an den Leistungsträger versendet worden.