Ist Für eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.Vorausgehende im Fakturierungsarchiv befindliche Rechnung kann per elektronischem Datenaustausch eine Zahlungserinnerung an den Leistungsträger gesendet werden.
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Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits muss der Leistungsträger des Aufenthaltes eine Krankenkasse sein. Des Weiteren muss die betreffende Rechnung zuvor mindestens einmal per elektronischem Datenaustausch nach §301 versendet worden sein.
Suchen Sie unter ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ die entsprechende Rechnung. Hierfür kann die Datums- und Namenssuche herangezogen werden. Klicken Sie die gefundene Rechnung doppelt an oder markieren Sie diese und klicken auf ‘Drucken’. Klicken Sie anschließend auf das Druckersymbol ‘§-301 Zahlungserinnerung’. Damit wird die Zahlungserinnerung erzeugt.
Ergänzende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.
Die betreffende Rechnung ist archiviert und bereits einmal an den Leistungsträger versendet worden.
Derzeitig können Zahlungserinnerungen nur an Krankenkassen versendet werden. Ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglich.