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Absage durch Einrichtung
Zweck: Lehnen Sie die Aufnahme eines Aufenthaltes ab, können Sie dies dem Leistungsträger übermitteln. In der Meldung muss ein Grund für die Absage ausgewählt sein. Die 'Absage durch Einrichtung' kann nicht rückgängig gemacht werden und führt auf Seiten des Leistungsträgers automatisch zu einer Stornierung der Bewilligung. Sollte es sich bei den Versand der 'Absage durch Einrichtung' um ein Versehen gehandelt haben, können weitere Schritte nur bilateral mit dem Leistungsträger geklärt werden.
Voraussetzungen: Eine Bewilligung ist dem Aufenthalt zugeordnet. Der Leistungsträger ist für den elektronischen Datenaustausch konfiguriert und aktiviert. Ein Absagegrund muss ausgewählt sein.
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Checkliste SWE
Zweck: Übertragung von Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung ('SWE') an den Leistungsträger.
Voraussetzungen: Eine Bewilligung ist dem Aufenthalt zugeordnet. Der Leistungsträger ist für den elektronischen Datenaustausch konfiguriert und aktiviert. Eine Aufnahmemitteilung wurde versendet. Für das Erzeugen der Meldung müssen in der Akte des Aufenthaltes in 'Erweiterte Doku - G0833 Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung' entsprechende Angaben vorliegen. Hinweis: Ergänzende Informationen finden Sie im Artikel Checkliste SWE.
Versand von Rechnungen (Zwischenrechnungen)
Zweck: Übermittlung der abrechenbaren Leistungen in Rechnungsform.
Voraussetzungen: Eine Bewilligung ist dem Aufenthalt zugeordnet. Der Leistungsträger ist für den elektronischen Datenaustausch konfiguriert und aktiviert. Eine Aufnahmemitteilung wurde versendet. Es ist mindestens eine Leistung mit Entgeltschlüssel in der Rechnung enthalten.
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