Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können verschiedene Meldungen aus PATFAK heraus erzeugen und elektronisch an den Kostenträger übermittelnLeistungsträger übermitteln. Damit entfällt der Versand auf Papier/Fax.
...
Vorausgehende Informationen finden Sie in den Artikeln https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008500786 und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008500774.
Möchten Sie eine elektronische Meldung an den Leistungsträger übermitteln, gehen Sie bitte in der Akte des Aufenthaltes auf die Lasche '§301 Meldungen'. Zudem können aus der PATFAK - Abrechnung heraus Rechnungen versendet werden.
...
Aufnahme
Zweck: Übermittlung des Aufnahmedatums an den Leistungsträger.
Voraussetzungen: Eine Bewilligung ist dem Aufenthalt zugeordnet. Der Leistungsträger ist für den elektronischen Datenaustausch konfiguriert und aktiviert. Der Aufenthalt wurde aufgenommen, das Aufnahmedatum hinterlegt. Für den Aufenthalt ist mindestens eine Diagnose hinterlegt und als Aufnahmediagnose gekennzeichnet worden.
Aufnahme stornieren
Zweck: Widerrufen einer Aufnahmemeldung.
Voraussetzungen: Eine Bewilligung ist dem Aufenthalt zugeordnet. Der Leistungsträger ist für den elektronischen Datenaustausch konfiguriert und aktiviert. Eine Aufnahmemitteilung wurde zuvor versendet.
...
Weiterführende Informationen finden Sie unter in den Artikeln https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008468079 sowie (wenn online gestellt): §301 Reihenfolge von Meldungen.