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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können verschiedene Meldungen aus PATFAK heraus erzeugen und an den Kostenträger übermitteln. Vorausgehende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 elektronischer Datenaustausch und §301 Abs. 4 PflichtfelderLeistungsträger übermitteln.

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Im Versand der erzeugten Meldungen ist je nach verwendetem Meldeverfahren, dem §301-Format und der Einrichtungsart eine gewisse bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um Fehlerrückmeldungen zu vermeiden.

Im Folgenden In der u.a. Grafik wird die typische Reihenfolge von Meldungen nach §301 Abs. 4 für die stationäre und ganztägig ambulante Reha Sucht dargestellt. Voraussetzung für die Aufnahme des Sendedialogs in Richtung des Leistungsträgers ist die Zuordnung einer elektronischen Bewilligung des Leistungsträgers.

Je nach Status des Aufenthaltes (GeplantGeplanter, AktuellAktueller, EhemaligEhemaliger) sind bestimmte Meldungen verwendbar. Im gestrichelten Bereich sind die Meldungen aufgeführt, die in während einer minimalen Betreuungszeit verwendet werden (z.B. Aufnahme, 1 Tag Aufenthalt, Entlassung, Schlussrechnung). Unterhalb des gestrichelten Bereichs finden Sie weitere optionale Meldungen, die je nach Bedarf verwendet werden können. Beachten Sie dabei, dass je nach Leistungsträger nicht alle Meldungstypen verwendet werden dürfen.

Eine Auflistung der zu verwendenden Meldungstypen finden Sie im Artikel §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger.xxx 301 Prinzip Reihenfolge Meldungen_o Ueberschrift.bmpImage Removed

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Nachfolgende Weiterführende Informationen zu den einzelnen Meldungstypen finden Sie unter hier §301 Meldungen empfangen und senden.erzeugen