Hier finden Sie eine der am häufigsten gestellten Fragen rund um PATFAK.
Muss eine Medikation abgesetzt werden, rufen Sie zuerst ‘Akte - Medizin - Verordnungen’ auf.
Wollen Sie die Medikation nur absetzen und keine Dosierungsänderung vornehmen, markieren Sie die abzusetzende Medikation und wählen Sie den Button ‘Absetzen’.
Sie erhalten folgende Meldung:
Dadurch wird der Status der Verordnung auf ‘abgesetzt’ gesetzt und die Verordnung wird durchgestrichen. Beim Absetzen wir geprüft, ob für den heutigen Tag bereits Einzel-Verordnungen ausgeführt worden sind und es somit Aktionen an der Verordnung gibt.
Ist das der Fall, erhalten Sie die Möglichkeit, eine Nachricht zu versenden und die Mitarbeitenden, die für die Abfrage der Medikationen zuständig sind, unmittelbar zu informieren.
Wurden für den heutigen Tag noch keine Einzel-Verordnungen ausgeführt, wird die Medikation direkt abgesetzt.
Im Abruf der Medikationen ('Medizin - Medikationen') werden alle Einzel-Verordnungen der abgesetzten Medikation durchgestrichen. Sobald die Mitarbeitenden, die für die Abfrage der Medikationen zuständig sind, das Absetzen zur Kenntnis genommen haben, markieren diese eine Einzel-Verordnung der angesetzten Medikation und klicken auf den Button ‘Absetzen bestätigen’. Damit sind im Abruf keine Einzel-Verordnungen der abgesetzten Medikation mehr sichtbar.