Ist eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.
Vorausgehende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.
Möchten Sie eine elektronische Meldung an den Leistungsträger übermitteln, gehen Sie bitte in der Akte
Der Leistungsträger ist eine Krankenkasse (ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglich). Die betreffende Rechnung ist archiviert und bereits einmal an den Leistungsträger versendet worden.