Ist eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.
Vorausgehende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.
Die betreffende Rechnung ist archiviert und bereits einmal an den Leistungsträger versendet worden.
Derzeitig können Zahlungserinnerungen nur an Krankenkassen versendet werden. Ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglich.