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Ist eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.


Vorausgehende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.

Die betreffende Rechnung ist archiviert und bereits einmal an den Leistungsträger versendet worden. 

Derzeitig können Zahlungserinnerungen nur an Krankenkassen versendet werden. Ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglich.

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