Der Zeitraum einer interkurrenten Erkrankung/meldepflichtigen Unterbrechung wird im Terminkalender des Aufenthaltes erfasst. Dieser Artikel beschreibt die grundsätzliche Handhabung im Terminkalender des Aufenthaltes. Der Versand dieser Information als Meldung im DTA nach §301 wird in weiteren Artikeln ausführlich beschrieben.
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