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Für häufig genutzte Verordnungen können Sie Verordnungsvorlagen definieren und dort die gewünschten Funktionalitäten aktivieren und vor allem nicht benötigte Funktionalitäten deaktivieren.


Verordnungsvorlagen konfigurieren Sie unter ‘Kataloge - Globale Kataloge - Verordnungsvorlagen’.

Sie haben über den Button ‘Neu anlegen’ die Möglichkeit eine Verordnungsvorlage für eine der 3 folgenden Verordnungsarten zu definieren: Medikation, Konsil und Verordnung. Wählen Sie daher in der 1. Ebene die Verordnungsart aus.

Neuanlage eines Konsils

Hinterlegen Sie auf der Karteikarte ‘Konsil’ zuerst die ‘Leistung’. Um welches Konsil handelt es sich? Zum Beispiel ‘V.a. Visusminderung’. Nutzen Sie das Feld ‘Gruppierung’, das selbstlernend ist, um z.B. verschiedene Fachbereiche anzulegen (z.B. Augenheilkunde). Im Feld ‘Leistungsbeschreibung’ hinterlegen Sie den Text, den Sie an die Person, die das Konsil durchführen soll, senden wollen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis zu hinterlegen.

Auf der rechten Seite im Bereich ‘Mandantenfreigabe’ steuern Sie, in welchem PATFAK-Mandanten diese Verordnungsvorlage zur Verfügung stehen sollen. PATFAK ambu-Mandanten sind ausgegraut, da dort keine Verordnungen zur Verfügung stehen. Zum Deaktivieren der Verordnungsvorlage entfernen Sie alle Häkchen in der Mandantenfreigabe.

Auf der Karteikarte ‘Felder’ stehen Ihnen links verschiedene Schieberegler zur Verfügung, mit denen Sie bestimmte Optionen grundsätzlich aktivieren können. Auf der rechten Seite können Sie die aktivierten Optionen bereits mit Inhalt vorbelegen, die Sie bei der Neuanlage in der Akte aber anpassen können.

Aktivieren Sie das ‘Erfassen von Wiedervorlage’, damit Sie bei der Neuanlage eines Konsils einen Wiedervorlagetermin hinterlegen können. Über das Feld ‘Wiedervorlage Tage’ können Sie steuern, ob im Feld ‘Wiedervorlage’ bereits ein Datum eingetragen werden soll. Steht die ‘0' in dem Feld, wird kein Datum eingetragen. Bei einer Zahl größer ‘0' wird der Wiedervorlagetermin automatisch beim Anlegen des Konsils errechnet, kann aber händisch angepasst werden. Bei der '1' wird der Folgetag eingetragen usw. Aktivieren Sie das Feld 'Erfassen von Unterschrift’ können Sie beim Anlegen des Konsils dieses unterschreiben.

Neanlage einer Verordnung

Alle Verordnungen, die weder ein Konsil, eine Laboranforderung bzw. eine Medikation sind, können Sie als Verordnung der Verordnungsart ‘Verordnung’ hinterlegen. Klassischerweise werden darunter z.B. Pflege-, Physiotherapie-, AT- und Ernährungsberatungs-Verordnungen gefasst. Gern aber auch Sporttherapie usw.

Hinterlegen Sie auf der Karteikarte ‘Verordnung’ zuerst die ‘Leistung’. Zum Beispiel ‘Blutdruckkontrolle’. Nutzen Sie das Feld ‘Gruppierung’, das selbstlernend ist, um die unterschiedlichen Arten von Verordnungen abzubilden, z.B. Vitalwerte, Verbandswechsel oder Fußbad. Im Feld ‘Leistungsbeschreibung’ hinterlegen Sie die vollständige Leistungsbeschreibung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis zu hinterlegen. Pflichtfeld ist die ‘Verantwortlichkeit’. Hier hinterlegen Sie, wer sich später um die Ausführung kümmern soll. Sie können ‘Funktionen’, 'Verteilerlisten' bzw. ‘Benutzer’ hinterlegen.

Auf der rechten Seite im Bereich ‘Mandantenfreigabe’ steuern Sie, in welchem PATFAK-Mandanten diese Verordnungsvorlage zur Verfügung stehen sollen. PATFAK ambu-Mandanten sind ausgegraut, da dort keine Verordnungen zur Verfügung stehen. Zum Deaktivieren der Verordnungsvorlage entfernen Sie alle Häkchen in der Mandantenfreigabe.

Auf der Karteikarte ‘Felder’ stehen Ihnen links verschiedene Schieberegler zur Verfügung, mit denen Sie bestimmte Optionen grundsätzlich aktivieren können. Auf der rechten Seite können Sie die aktivierten Optionen bereits mit Inhalt vorbelegen, die Sie bei der Neuanlage in der Akte aber anpassen können.

Aktivieren Sie das ‘Erfassen von Wiedervorlage’, damit Sie bei der Neuanlage einer Verordnung einen Wiedervorlagetermin hinterlegen können. Über das Feld ‘Wiedervorlage Tage’ können Sie steuern, ob im Feld ‘Wiedervorlage’ bereits ein Datum eingetragen werden soll. Steht die ‘0' in dem Feld, wird kein Datum eingetragen. Bei einer Zahl größer ‘0' wird der Wiedervorlagetermin automatisch beim Anlegen der Verordnung errechnet, kann aber händisch angepasst werden. Bei der ‘1' wird der Folgetag eingetragen usw. Aktivieren Sie das Feld ‘Erfassen von Unterschrift’ können Sie beim Anlegen der Verordnung diese unterschreiben. Durch Aktivierung des Schiebereglers ‘Erfassen von Aufklärungshinweis’ können Sie einen Aufklärungshinweis hinterlegen. Wollen Sie diesen bereits in der Verordnungsvorlage vorgeben, tragen Sie diesen im Feld ‘Aufklärungshinweis’ ein. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Schieberegler für das ‘Erfassen von Einheit’ zu aktivieren und im Feld ‘Einheit’ bereits eine Vorbelegung vorzunehmen. Damit in der Verordnung eine Anzahl erfasst werden kann, aktivieren Sie 'Erfassen von Anzahl’. Eine vorgegebene 'Anzahl’ können Sie im gleichnamigen Feld bereits hinterlegen.

Um das ‘Erfassen von offenen Verordnungen' zu aktivieren, nutzen Sie den entsprechenden Schieberegler. Durch Aktivieren des Schiebereglers 'offene Verordnung’ gestatten Sie, dass die Verordnung ein offenes Ende hat, das sich immer an der geplanten Entlassung bzw. nach der Entlassung am tatsächlichen Entlassdatum orientiert. So geben Sie händisch kein Ende-Datum ein, sondern das errechnet sich selbst und wird auch bei Verlängerungen automatisch angepasst.

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