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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können verschiedene Meldungen aus PATFAK heraus erzeugen, an den Kostenträger übermitteln oder Meldungen vom Kostenträger erhalten. Hierbei werden je nach Kostenträger unterschiedliche Meldungen verlangt.


Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Datenaustausch haben wir für Sie im Artikel §301 elektronischer Datenaustausch zusammengefasst.

Hier finden Sie eine Übersicht der Meldungen, die Sie von den Kostenträgern 'DRV Bund', allen weiteren 'Rentenversicherungen' und dem Kostenträger 'Krankenkasse' empfangen können, sowie die Auflistung der Meldungen, die Sie an diese Kostenträger versenden können:

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Nachfolgende Informationen finden Sie zudem in den Artikeln §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen, §301 Meldungen erzeugen und §301 Unterbrechungsmeldung erzeugen (interkurrente Erkrankung).

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