...
Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Datenaustausch finden Sie im Artikel '§301 elektronischer Datenaustausch‘Datenaustausch, weitere Informationen aber auch in den Artikeln '§301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen', ‘§301 §301 Konfiguration der Leistungsträger‘ Leistungsträger und ‘Konfiguration §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen‘Unterbrechungen.
In den Abrechnungsschlüsseln unter ‘Kataloge - Abrechnungsschlüssel' tragen Sie für die elektronische Übermittlung bei jedem Abrechnungsschlüssel, unabhängig ob ‘BEH‘ oder ‘NKO‘, den 'Entgeltschlüssel §301' ein. Die Entgeltschlüssel erhalten Sie vom Leistungsträger. Um den Entgeltschlüssel eintragen zu können, wählen Sie bitte den Punkt ‘gem. Eingabe‘. Abrechnungsschlüssel, die nicht gemeldet werden sollen, konfigurieren Sie mit dem Punkt 'nicht melden'. Haben Sie einen Abrechnungsschlüssel für den Abzug eines Eigenanteil, der ebenfalls elektronisch übermittelt werden soll, müssen Sie diesen Abrechnungsschlüssel mit dem Punkt 'Eigenanteil' konfigurieren.
...
Informationen zum Erzeugen von Rechnungen finden Sie im Artikel ‘§301 §301 Rechnungen erzeugen‘erzeugen.