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PATFAK Infothek
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  • Anleitungen
    • §301 elektronischer Datenaustausch
      • §301 Abs. 1 Pflichtfelder
      • §301 Anmeldung beim Leistungsträger
      • §301 Anzahl der Verlängerungstage bei ganztägig ambulanten Einrichtungen
      • §301 Automatisieren von Aufnahme- und Entlassmitteilungen
      • §301 Begleitung (Begleitperson / Begleitkind)
      • §301 Besonderheiten im Entlassungsbericht
      • §301 Bewilligung von Auftragsleistungen durch die DRV, Krankenkasse ist Kostenträger
      • §301 Entlassung durch Verlegung
      • §301 Entlassungsarten
      • §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel
      • §301 Konfiguration der Leistungsträger
      • §301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen
      • §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen
      • §301 Löschung zurücknehmen
      • §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen
      • §301 Meldungen empfangen und senden
      • §301 Meldungen erzeugen
      • §301 nützliche Tipps und Tricks
      • §301 Rechnungen erzeugen
      • §301 Rechnungsversand - Rechnungen im Einzeldruck als PDF-Anhang versenden
      • §301 Rechnungsversand - Rechnungen im Seriendruck als PDF-Anhang versenden
      • §301 Reihenfolge von Meldungen
      • §301 Rückforderung der Zuzahlung
      • §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger
      • §301 Unterbrechungsmeldung erzeugen (interkurrente Erkrankung)
      • §301 Versand und Eingang der Meldungen prüfen
      • §301 Zahlsatz
      • §301 Zahlungsavis
      • §301 Zahlungserinnerung
      • §301 Zertifikatsantrag beim ITSG Registrierungsportal
      • Anforderung Mitteilungsverfahren im elektronischen Datenaustausch
      • Schlüsselzertifikat
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    • Abrechnung
    • Ärzte- Krankenhäuser-Adressen konfigurieren
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    • Berechnung des Datums im Feld 'Kostenzusage bis' bei ganztägig ambulanten Einrichtungen
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    §301 Rechnungen erzeugen

      §301 Rechnungen erzeugen

      • Anja Hillner
      Owned by Anja Hillner
      Last updated: Aug. 20, 2024

      Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Darunter fallen u.a. die in PATFAK erstellten Rechnungen an den Kostenträger.


      Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Datenaustausch finden Sie im Artikel §301 elektronischer Datenaustausch.

      Bitte beachten Sie, dass die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung folgende Durchführungshinweise zum Versand der Rechnungen vorgibt: Jeder Rehabilitationsfall ist mit der Rechnungsart 'Schlussrechnung' abzuschließen. Nach einer 'Schlussrechnung' sind nur noch 'Nachtragsrechnungen' zulässig. Als 'Nachtragsrechnung' sind nur zusätzlich zu berechnende Entgeltschlüssel, wie z.B. der Minderbelegungszuschlag, zulässig. Wurde versehentlich ein Zeitraum nicht oder falsch berechnet, ist für die 'Schlussrechnung' eine 'Gutschrift' zu erstellen und zu übermitteln. Im Anschluss ist eine neue 'Schlussrechnung' zu erstellen und zu übermitteln, in der der nicht abgerechnete Zeitraum enthalten ist. Wurde der gesamte Abrechnungszeitraum bereits in einer Zwischenrechnung in Rechnung gestellt, ist die Zwischenrechnung gutzuschreiben und eine Schlussrechnung für diesen Abrechnungszeitraum zu erstellen.

      Sie können die in PATFAK erzeugten Rechnung mittles des elektronischen Datenaustausches versenden, vorausgesetzt es wurde ein entsprechender Abrechnungsschlüssel konfiguriert. Informationen hierzu finden Sie im Artikel §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel.

      Die Übermittlung der Rechnungen rufen Sie über 'Abrechnung - Fakturierung/Rechnungsdruck' über den Button 'Drucken' auf. Es steht Ihnen ein Einzel-/ oder Seriendruck zur Verfügung. Das Erzeugen der elektronischen Meldung führen Sie über den Button '§301' aus. Im XML-Verfahren ist es möglich, einer Rechnung PDF Anlagen hinzuzufügen. Diese Option steht im 'Einzeldruck' zur Verfügung. Nach dem '§301 Druck' öffnet sich das Fenster zum Anhängen der 'PATFAK Dokumente' oder 'anderer Dokumente'. 
      Beachten Sie hierzu auch die Artikel '§301 Rechnungsversand - Rechnungen im Einzeldruck als PDF-Anhang versenden' und '§301 Rechnungsversand - Rechnungen im Seriendruck als PDF-Anhang versenden'.

      Weitergehende Informationen finden Sie unter §301 Meldungen empfangen und senden.

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      §301
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