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Vorausgehende Informationen zum Einlesen und Zuordnen der Meldungen finden Sie im Artikel '§301 Meldungen einlesen/Zuordnenzuordnen/Zuordnung zurücknehmen'.
Im Rahmen der im o. g. Artikel beschriebenen Zuordnung von Bewilligungen mit Kostenübernahme für Begleitungen werden alle elektronisch übermittelten Daten der bewilligten Begleitungen automatisch in der Akte des zugehörigen Aufenthaltes in den 'Stammdaten' auf der Karteikarte 'Begleitung' als 'Begleitperson (Bewilligt)' oder 'Begleitkind (Bewilligt)' neu angelegt. Je nach 'Art der Begleitung' unterscheiden sich die übermittelten und damit eingelesenen Daten. Fehlende Daten (wie z. B. 'Aufnahme' und 'Entlassung') können manuell ergänzt werden.
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