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Schlüssel

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Es kann nötig sein, die Inhalte einer Rechnung zu korrigieren. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten es hierzu in PATFAK gibt. Alle Arbeitsschritte werden ausschließlich in der Fakturierung durchgeführt.

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Info

Hierbei handelt es sich um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anwendung.

Allgemeine Hinweise:

  • Vor einer Rechnungskorrektur sollten Sie die Vorgaben Ihrer Buchhaltung prüfen.

  • Übermitteln Sie Rechnungen auch per elektronischem Datenaustausch (§301), beachten Sie bitte die Hinweise unter Punkt 3. 

  • Korrekturen, die nach einer Fibu-Übergabe durchgeführt werden, können nachfolgend in die Finanzbuchhaltung übergeben werden.

  • Änderungen, die Sie in 'Abrechnung erzeugen' oder in den Stammdaten (z.B. Leistungsträger, Abrechnungsgruppe, Aufnahme- oder Entlassdatum etc.) vornehmen, wirken sich erst auf künftige Abrechnungen und nicht mehr auf die aktuelle Fakturierung aus.

  • eine stornierte und gelöschte Rechnungsnummer fehlt unter bestimmten Umständen in der Buchhaltung und das ohne Nachweis, hierzu siehe (*1) am Ende dieses Artikels . In diesem Zusammenhang empfehlen wir anstelle der Löschung einer Rechnung deren Gutschrift.

  • Im Folgenden stellen wir verschiedene Konstellationen und Möglichkeiten der Rechnungskorrektur in PATFAK dar. 

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