Wird ein Aufenthalt mit der ‘Entlassungsart ‘‘Entlassungsart’ = 'verlegt’ ‘verlegt’ aus der Einrichtung entlassen, direkt in eine andere aufnehmende Institution verlegt und der Leistungsträger die 'Leistungsträgerart’ des Leistungsträgers ist eine Krankenkasse/Ersatzkasse, ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.
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