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Wird ein Aufenthalt mit der ‘Entlassungsart’ = ‘verlegt’ aus der Einrichtung entlassen, direkt in eine andere aufnehmende Institution verlegt und die 'Leistungsträgerart’ des Leistungsträgers ist eine Krankenkasse/Ersatzkasse, ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.


Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger, §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.

Die Krankenkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein.

Die aufnehmende Institution (z.B. Krankenhaus) kann unter ‘Adressen - Ärzte Krankenhäuser' bzw. ‘Adressen - Vermittler' angelegt werden. Achten Sie hierbei darauf, das Institutionskennzeichen ('Betriebsstätten-Nr./IK Nr.') einzutragen sowie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) anzuhaken.

Wurde die aufnehmende Institution unter 'Adressen - Vermittler' angelegt, ist in den Basisdaten der Schieberegler 'aufnehmende Institution’ auf grün zu stellen und unter 'IK’ das zutreffende Institutionskennzeichen einzutragen.


Wird der Aufenthalt unter Verwendung der Entlassungsart 'verlegt' entlassen und die §301-Meldung 'Entlassung' erzeugt, erfolgt beim Anklicken des Buttons 'Senden' die Aufforderung zur Eingabe des 'IK der aufnehmenden Institution'. Durch das Anklicken des Fragezeichens können Sie aus den unter 'Adressen - Ärzte Krankenhäuser' angelegten Einrichtungen das entsprechende Krankenhaus auswählen und bestätigen. Eine manuelle Eingabe ist ebenfalls möglich. Die Meldung wird erzeugt.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen empfangen und senden und §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen.

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