Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Wird ein Aufenthalt mit der ‘Entlassungsart’ = ‘verlegt’ aus der Einrichtung entlassen, direkt in eine andere aufnehmende Institution verlegt und ist die 'Leistungsträgerart’ des Leistungsträgers ist eine Krankenkasse/Ersatzkasse, so ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.

...

Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger, §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.

Die Krankenkasse/Ersatzkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein. Die

Es gibt in PATFAK zwei Möglichkeiten, die aufnehmende Institution (z.B. Krankenhaus) kann unter anzulegen.

  1. Adressen - Ärzte Krankenhäuser

...

  1. '

...

  1. Achten Sie hierbei darauf, das Institutionskennzeichen ('Betriebsstätten-Nr./IK Nr.') einzutragen sowie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) anzuhaken.

...

  1. Adressen - Vermittler'

...

  1. Hierbei ist in den Basisdaten der Schieberegler

...

  1. aufnehmende Institution’ auf

...

  1. 'grün’ zu stellen und unter 'IK’ das zutreffende Institutionskennzeichen einzutragen.


Wird der Aufenthalt unter Verwendung der Entlassungsart 'verlegt' entlassen und die §301-Meldung 'Entlassung' erzeugt, erfolgt beim Anklicken des Buttons 'Senden' die Aufforderung zur Eingabe des 'IK der aufnehmenden Institution'. Durch

Über das Anklicken des Fragezeichens können Sie aus den unter 'Adressen - Ärzte Krankenhäuser' 1. bzw. 2. angelegten Einrichtungen das entsprechende Krankenhaus auswählen und bestätigen. Eine manuelle Eingabe ist ebenfalls möglich. Die Meldung wird anschließend erzeugt.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen empfangen und senden und §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen.