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Bei der Zuordnung einer elektronischen Bewilligung zu einem bereits vorhandenen Aufenthalt mit bereits vorhandener Begleitung werden die vorhandenen Daten ('Art der Begleitung', 'Name', 'Vorname', 'Geburtsdatum') abgeglichen. Sind die Daten identisch, wird der Datensatz aktualisiert. Unterscheiden sich die Daten, wird ein neuer Datensatz für die Begleitung angelegt.

Bereits vor dem Update V5.7.0.3 eingelesene Bewilligungen, die Begleitungen enthielten, müssen erneut zugewiesen werden. Diese Funktion steht über die Lasche '§301-Meldungen' und dort mit dem Button 'Begleitungen aus Meldung aktualisieren' zur Verfügung.

Durch die Zuordnung der elektronischen Bewilligung bekommt der Datensatz die Markierung 'Bewilligt'. Auf Grund der Vorgaben im elektronischen Datenaustausch werden die Daten dieser 'bewilligten Begleitungen' bei allen erforderlichen elektronischen Meldungen, die für den Aufenthalt erzeugt werden, automatisch mit übermittelt.