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Ist eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.

Vorausgehende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.

Für eine im Fakturierungsarchiv befindliche Rechnung kann per elektronischem Datenaustausch eine Zahlungserinnerung an den Leistungsträger gesendet werden.

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Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits muss der Kostenträger Leistungsträger des Aufenthaltes eine Krankenkasse sein. Des weiteren Weiteren muss die betreffende Rechnung zuvor mindestens einmal per DTA elektronischem Datenaustausch nach §301 versendet worden sein.

Derzeitig können Zahlungserinnerungen nur an Krankenkassen versendet werden. Ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglichSuchen Sie unter ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ die entsprechende Rechnung. Hierfür kann die Datums- und Namenssuche herangezogen werden. Klicken Sie die gefundene Rechnung doppelt an oder markieren Sie diese und klicken auf ‘Drucken’. Klicken Sie anschließend auf das Druckersymbol ‘§-301 Zahlungserinnerung’. Damit wird die Zahlungserinnerung erzeugt.

Ergänzende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.