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Ist eine Rechnung vom Leistungsträger noch nicht beglichen worden, besteht im §301 - Datenaustausch unter Umständen die Möglichkeit, daran zu erinnern.


Vorausgehende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und https://redline-data.atlassian.net/wiki/spaces/Infothek/pages/1008697360.

Für eine im Fakturierungsarchiv befindliche Rechnung kann eine Zahlungserinnerung an den Leistungsträger gesendet werden. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits muss der Kostenträger des Aufenthaltes eine Krankenkasse sein. Des weiteren muss die betreffende Rechnung mindestens einmal per DTA §301 versendet worden sein.

Derzeitig können Zahlungserinnerungen nur an Krankenkassen versendet werden. Ab 01.01.2026 ist dies auch für Rentenversicherungen möglich.

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