§301 Meldungen empfangen und senden

§301 Meldungen empfangen und senden

Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Die in PATFAK erzeugten Meldungen und die vom Kostenträger eingegangenen Meldungen, müssen in PATFAK entsprechend verwaltet werden.


Nutzen Sie den Communication Server über das Redline Data Host-System, führen Sie zum Empfangen und Versenden der §301 Meldungen die nachfolgenden Schritte durch.

Gehen Sie im Hauptmenü auf die Karteikarte ‘Kommunikation' und klicken den Button '§301 Daten übertragen‘. Wählen Sie anschließend ‘Starten' aus. Hiermit werden die eingehenden §301 Mitteilungen in PATFAK eingelesen und stehen Ihnen dann zur weiteren Verarbeitung (Zuordnen) zur Verfügung. Alle erzeugten §301 Meldungen werden an den Communication Server übertragen.

Setzen Sie einen eigenen Communication Server ein, ist der vorher beschriebene Arbeitsablauf nicht notwendig. 

Neben dem Button ‘§301 Daten übertragen’ sehen Sie ein Feld mit der Anzahl der noch nicht übertragenen §301 Meldungen (’xx Meldungen unversendet’). Nach dem Starten von ‘Senden/Empfangen’ steht die Anzahl der unversendeten Meldungen auf 0. Sollte das nicht der Fall sein, kontrollieren Sie den SSH Transfer zum Redline Data Hostsystem. Setzen Sie einen eigenen Communication Server ein, wenden Sie sich an Ihre IT Betreuung.

Nachfolgende Informationen finden Sie unter §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen.