FAQ - Ermittlung der Nichtantrittsquote
Da es sich bei der Ermittlung der Nichtantrittsquote um eine wichtige Kennzahl handelt, besteht die Möglichkeit, die Nichtantrittsquote über die ‘Feste Auswertung’ errechnen zu lassen.
Der ‘Nichtantrittsgrund’ kann in ‘Akte - Stammdaten - Basisdaten’ im Feld ‘Nichtantrittsgrund’ hinterlegt werden.
Die Gründe für den Nichtantritt wurden von den Fachverbänden erarbeitet und festgelegt, daher ist das Auswahlmenü ‘Nichtantrittsgrund’ nicht änderbar und nicht ergänzbar.
Unter ‘Auswertung - Auswertung - Feste Auswertung’ ist die ‘Nichtantrittsquote’ wählbar. Die ‘Bezugsgruppe' ist '= im Zeitraum geplante oder begonnene Aufenthalte’ bereits festgelegt.
Es wird empfohlen, die Option ‘archivierte Planungssätze mit auswerten’ zu aktivieren.
Sie legen den ‘Zeitraum vom ………. bis ……….’ fest, den Sie auswerten möchten. Zudem stehen weitere inhaltliche Filtermöglichkeiten zur Verfügung.
Mit dem Button ‘Ausführen’ starten Sie die Auswertung.
Sie können das Ergebnis drucken, exportieren oder in der Vorschau ansehen. Es werden die in dem von Ihnen festgelegten Zeitraum geplanten und begonnenen Aufenthalte ausgewertet. Daraus wird dann die Nichtantrittsquote errechnet.
Für die ‘Bezugsgruppe’ in der Auswertung wird das Datum im Feld ‘Aufnahme am’ (Feldname ‘AUFNAHME’) unter ‘Akte - Stammdaten - Maßnahme’ verwendet.
Um eine korrekte Auswertung zu gewährleisten, darf daher das Datum ‘Aufnahme am’ in geplanten Aufenthalten, die nicht zur Aufnahme erschienen sind, nicht entfernt werden. Denn sonst entfallen diese geplanten Aufenthalte aus der o. g. gewählten ‘Bezugsgruppe'.
Wenn also ein geplanter Aufenthalt nicht am geplanten Aufnahmedatum zur Aufnahme erscheint, lassen Sie das geplante Aufnahmedatum bestehen und ‘archivieren’ den geplanten Aufenthalt über den Schieberegler ‘Archiviert’ in ’Akte - Stammdaten - Basisdaten'.
Falls ein geplanter Aufenthalt das geplante Aufnahmedatum mehrfach verschiebt, entscheiden Sie, ob Sie das geplante Aufnahmedatum ändern, oder ob Sie den Datensatz archivieren und neu planen. Denn je nach Entscheidung, verändert sich die Nichtantrittsquote.
Wenn Sie das geplante Aufnahmedatum ändern, wird der geplante Aufenthalt nur einmal als Nichtantritt gezählt.
Wenn Sie den geplanten Aufenthalt archivieren und neu anlegen, wird dieser so oft als Nichtantritt gezählt, wie das geplante Aufnahmedatum verschoben wurde.